ErwGr. 5

REG_2007_248 · mit Maßnahmen zu den im Rahmen des Sapard-Programms geschlossenen mehrjährigen Finanzierungsvereinbarungen und jährlichen Finanzierungsvereinbarungen und zum Übergang von der Förderung im Rahmen von Sapard zur Förderung im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums

Die Bedingungen sind festzulegen, unter denen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1268/1999 genehmigte Vorhaben, die für eine Finanzierung im Rahmen der genannten Verordnung nicht mehr in Betracht kommen, in die Programmpläne zur Entwicklung des ländlichen Raums übernommen werden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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