ErwGr. 3

REG_2007_309 · zur Änderung der Finanzregelung vom 27. März 2003 für den 9. Europäischen Entwicklungsfonds

Mit dem Beschluss Nr. 2/2002 des AKP-EG-Ministerrates vom 7. Oktober 2002 über die Durchführung der Artikel 28, 29 und 30 des Anhangs IV des Abkommens von Cotonou (8) wurden die allgemeinen Vorschriften, die allgemeinen Bedingungen sowie die Schlichtungs- und Schiedsordnung für die vom EEF finanzierten Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge erlassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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