ErwGr. 1

REG_2007_327 · zur Abweichung für das Jahr 2007 von der Verordnung (EG) Nr. 1445/95 hinsichtlich der Zeitpunkte der Erteilung von Ausfuhrlizenzen im Rindfleischsektor

Gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1445/95 der Kommission vom 26. Juni 1995 mit Durchführungsvorschriften für Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen für Rindfleisch und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2377/80 (2) werden die Ausfuhrlizenzen an dem auf die Woche der Antragstellung folgenden Mittwoch ausgestellt, sofern die Kommission innerhalb dieser Frist keine besonderen Maßnahmen getroffen hat.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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