ErwGr. 7

REG_2007_391 · mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 861/2006 des Rates in Bezug auf die Ausgaben, die den Mitgliedstaaten bei der Durchführung der Überwachungs- und Kontrollregelungen der gemeinsamen Fischereipolitik entstehen

Es muss sichergestellt werden, dass die für derartige Maßnahmen verfügbaren Gemeinschaftsmittel sinnvoll zugeteilt werden, damit identifizierte Schwächen so weit reduziert werden können, dass ein hohes Kontrollniveau gewährleistet ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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