Anhang X – MINDESTFISCHGRÖSSEN (*1)

REG_2007_41 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und begleitender Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Gemeinschaftsgewässern sowie für Gemeinschaftsschiffe in Gewässern mit Fangbeschränkungen

Art Geschlachtete und ausgenommene Fische mit und ohne Haut; frisch oder gekühlt, gefroren oder gesalzen
Ganz Ohne Kopf Ohne Kopf und Schwanz Ohne Kopf und gespalten
Kabeljau 41 cm 27 cm 22 cm 27/25 cm ( *2)
Schwarzer Heilbutt 30 cm entfällt entfällt entfällt
Raue Scharbe 25 cm 19 cm 15 cm entfällt
Gelbschwanzflunder 25 cm 19 cm 15 cm entfällt
(*1) Länge bis zur Schwanzflossengabelung bei Kabeljau; bei den anderen Arten Gesamtlänge
(*2) Geringere Größe bei grünen Salzfischen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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