Art. 75 – Frühere Fangtätigkeiten

REG_2007_41 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und begleitender Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Gemeinschaftsgewässern sowie für Gemeinschaftsschiffe in Gewässern mit Fangbeschränkungen

Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission zum 1. Juni 2007 in nachstehendem Format mit, welche Fangtätigkeiten in Bezug auf unter das SEAFO-Übereinkommen fallende Arten Schiffe unter ihrer Flagge in den Jahren 2004, 2005 und 2006 in den in Artikel 74 genannten Gebieten ausgeübt haben.
Fangmethode Fischereiaufwand Gesamtfang (mt) Trawler a) Kilowatt/Fangtage b) Schiff/Fangtage Langleiner a) Bruttoraumzahl/Fangtage b) durchschnittliche Anzahl eingesetzter Haken/Anzahl ausgesetzter Leinen Sonstige Bruttoraumzahl/Fangtage

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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