Art. 2

REG_2007_450 · über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Gabunischen Republik und der Europäischen Gemeinschaft

Die im Protokoll zum Abkommen festgelegten Fangmöglichkeiten werden nach folgendem Schlüssel auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt:
Fischereikategorie Schiffstyp Mitgliedstaat Zahl der Lizenzen oder Quote Thunfischfang Oberflächen-Langleinenfischer Spanien 13 Portugal 3 Thunfischfang Thunfischwadenfänger/ Froster: Španělsko 12 Frankreich 12
Schöpfen die Lizenzanträge dieser Mitgliedstaaten die im Protokoll festgesetzten Fangmöglichkeiten nicht aus, so kann die Kommission auch Lizenzanträge anderer Mitgliedstaaten berücksichtigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 09.12.2025

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