Art. 4 – Modul Rentenempfänger

REG_2007_458 · über das Europäische System integrierter Sozialschutzstatistiken (ESSOSS)

(1)Ein Modul Rentenempfänger wird dem Kernsystem ab dem ersten Jahr der Datenerhebung im Rahmen dieser Verordnung hinzugefügt. Die zu behandelnden Themen, die Vorlage von Daten und die Verbreitung sind in Anhang II festgelegt.
(2)Das erste Jahr, für das Daten erhoben werden, ist das Jahr 2008.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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Kann ich Art. 4 REG_2007_458 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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