ErwGr. 3

REG_2007_506 · über Prüf- und Informationsanforderungen an Importeure und Hersteller bestimmter vorrangig zu prüfender Stoffe gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 zur Bewertung und Kontrolle der Umweltrisiken chemischer Altstoffe

Daher sollten Hersteller bzw. Importeure prioritärer Stoffe aufgefordert werden, weitere Informationen über diese Stoffe vorzulegen und weitere Versuche durchzuführen. Bei diesen Prüfungen sollten die der Kommission von den Berichterstattern vorgelegten Protokolle verwendet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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