ErwGr. 4

REG_2007_520 · mit technischen Erhaltungsmaßnahmen für bestimmte Bestände weit wandernder Arten und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 973/2001

Die ICCAT hat für bestimmte Bestände weit wandernder Arten im Atlantik und im Mittelmeer bestimmte technische Maßnahmen empfohlen, insbesondere Mindestgrößen und ein Mindestgewicht, sowie Fangbeschränkungen in bestimmten Gebieten und zu bestimmten Zeiten bzw. mit bestimmten Fanggeräten und bei den Kapazitätsgrenzen. Diese Empfehlungen sind für die Gemeinschaft verbindlich und sollten daher durchgeführt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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