ErwGr. 2

REG_2007_544 · zur Genehmigung als nicht geringfügig zu betrachtender Änderungen der Spezifikation eines im Register geschützter Ursprungsbezeichnungen und geschützter geografischer Angaben eingetragenen Namens (Baena (g.U.))

Da diese Änderung als nicht geringfügig gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 zu betrachten ist, hat die Kommission den Antrag auf Änderung nach Artikel 6 der genannten Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union (3) veröffentlicht. Da keine Einspruchserklärung gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 bei der Kommission eingegangen ist, muss die Änderung genehmigt werden,

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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