ErwGr. 4

REG_2007_568 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 996/97 zur Eröffnung und Verwaltung eines Einfuhrzollkontingents für gefrorenes Rindersaumfleisch des KN-Codes 0206 29 91

Hinsichtlich der Mengen mit Ursprung in und Herkunft aus andern Ländern als Argentinien gemäß Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 996/97 sollten die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1301/2006 hinsichtlich der Einfuhrlizenzanträge, der Auflagen für Antragsteller und der Lizenzerteilung Anwendung finden. Daher sollten die Kapitel I und II der Verordnung (EG) Nr. 1301/2006 ab dem 1. Juli 2007 unbeschadet zusätzlicher Bedingungen, die in der Verordnung (EG) Nr. 996/97 vorgesehen sind, auf Einfuhrlizenzen, die gemäß derselben Verordnung für diese Mengen erteilt werden, Anwendung finden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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