ErwGr. 1

REG_2007_607 · über die Aufteilung zwischen „Lieferungen“ und „Direktverkäufen“ der für 2006/07 festgesetzten nationalen Referenzmengen in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 des Rates

Gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 setzen die Mitgliedstaaten die einzelbetrieblichen Referenzmengen der Erzeuger fest. Ein Erzeuger kann über eine oder zwei einzelbetriebliche Referenzmengen verfügen, eine für Lieferungen und eine für Direktverkäufe, und Umwandlungen zwischen den Referenzmengen eines Erzeugers dürfen nur auf ordnungsgemäß begründeten Antrag des Erzeugers erfolgen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 1 REG_2007_607 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 1 REG_2007_607 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.