ErwGr. 5

REG_2007_609 · zur Anpassung bestimmter Fangquoten für 2007 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 847/96 des Rates zur Festlegung zusätzlicher Bestimmungen für die jahresübergreifende Verwaltung der TAC und Quoten

Gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 müssen die Abzüge von den nationalen Quoten für 2006 den zu viel gefischten Mengen entsprechen. Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 sind bei im Jahr 2006 erfolgter Überfischung der zulässigen Anlandungen bei bestimmten, in der Verordnung (EG) Nr. 51/2006 sowie der Verordnung (EG) Nr. 52/2006 genannten Beständen gewichtete Abzüge von den nationalen Quoten für 2007 vorzunehmen. Bei der Vornahme dieser Abzüge werden die besonderen Bestimmungen über Bestände, die in den Zuständigkeitsbereich regionaler Fischereiorganisationen fallen, berücksichtigt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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