ErwGr. 14

REG_2007_715 · über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge

Zur besseren Reproduzierbarkeit der Partikelmasse- und Partikelzahlmessungen im Labor sollte die Kommission ein neues Messverfahren zum Ersatz des bisherigen Verfahrens einführen. Dies sollte so bald wie möglich und spätestens mit Inkrafttreten der Stufe Euro 6 geschehen. Es sollte auf den Ergebnissen des PMP basieren. Ist das neue Messverfahren eingeführt, so sollten die in dieser Verordnung festgelegten PM-Grenzwerte geändert werden, da die Nachweisgrenze des neuen Messverfahrens niedriger liegen als die des bisherigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.12.2025

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