Art. 165 – Wiederverwendung des Beitrag der Gemeinschaft

REG_2007_718 · zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA)

Das begünstigte Land übermittelt der Kommission einen Vorschlag für die Wiederverwendung der gestrichenen Mittel nach Artikel 54 und gegebenenfalls für die Änderung des Finanzierungsplans nach Artikel 156.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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