ErwGr. 15

REG_2007_718 · zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA)

Die Durchführung der Hilfe nach der IPA-Verordnung muss über die in deren Artikel 22 vorgesehene allgemeine Evaluierung hinaus überwacht und in regelmäßigen Abständen evaluiert werden. Insbesondere sind die Programme in regelmäßigen Abständen von besonderen Monitoringausschüssen zu evaluieren, und die gesamte Durchführung der Hilfe nach der IPA-Verordnung ist zu überwachen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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