ErwGr. 12

REG_2007_754 · zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1941/2006, (EG) Nr. 2015/2006 und (EG) Nr. 41/2007 hinsichtlich der Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände

Die endgültigen Fangbeschränkungen für die Sandaalfischereien in den ICES-Bereichen IIIa und IV sowie in den EG-Gewässern des ICES-Bereichs IIa sollen auf der Grundlage von Gutachten des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) und des Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses für die Fischerei (STECF) gemäß Nummer 8 des Anhangs IID der Verordnung (EG) Nr. 41/2007 festgelegt werden. Bei Sandaal handelt es sich um einen Bestand in der Nordsee, der gemeinsam mit Norwegen genutzt wird, der aber derzeit nicht gemeinsam bewirtschaftet wird. Die endgültigen Fangbeschränkungen stehen im Einklang mit der Vereinbarten Niederschrift der Ergebnisse der Konsultationen mit Norwegen vom 22. Mai 2007.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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