Art. 3

REG_2007_816 · zur Eröffnung jährlicher Zollkontingente für die Einfuhr von bestimmten in der Verordnung (EG) Nr. 3448/93 des Rates genannten landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen mit Ursprung in der Türkei

Die Verordnung (EG) Nr. 2026/2005 wird zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der vorliegenden Verordnung aufgehoben. Von der Menge des Zollkontingents mit der laufenden Nummer 09.0232 werden die Mengen jener Teigwaren abgezogen, die im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 2026/2005 (mit der laufenden Nummer 09.0205) zwischen dem 1. Januar 2007 und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der vorliegenden Verordnung eingeführt wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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