ErwGr. 1

REG_2007_833 · zur Beendigung des in der Verordnung (EG) Nr. 1172/98 des Rates über die statistische Erfassung des Güterkraftverkehrs vorgesehenen Übergangszeitraums

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1172/98 können die Mitgliedstaaten während eines am 1. Januar 1999 beginnenden Übergangszeitraums eine vereinfachte Codierung der Belade- und Entladestellen vornehmen; im grenzüberschreitenden Verkehr innerhalb des EWR ist keine vollständige regionale Codierung erforderlich.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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