ErwGr. 28

REG_2007_834 · über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91

Die Gemeinschaftsvorschriften sollten zur Förderung eines einheitlichen ökologischen/biologischen Produktionskonzepts beitragen. Die zuständigen Behörden, die Kontrollbehörden und die Kontrollstellen sollten sich jeglicher Verhaltensweisen enthalten, die den freien Verkehr von Erzeugnissen, deren Konformität von einer Behörde oder Stelle eines anderen Mitgliedstaats bescheinigt wurde, behindern könnten. Insbesondere sollten sie keine zusätzlichen Kontrollen einführen oder finanzielle Belastungen auferlegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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