Art. 2

REG_2007_893 · über den Abschluss eines partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Kiribati andererseits

Die in dem Protokoll des Abkommens festgelegten Fangmöglichkeiten werden wie folgt auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt:
— Ringwadenfänger: Frankreich: Spanien: 27 % der verfügbaren Lizenzen 73 % der verfügbaren Lizenzen — Langleiner: Spanien: Portugal: 6 Schiffe 6 Schiffe
Schöpfen die Lizenzanträge dieser Mitgliedstaaten die in dem Protokoll festgelegten Fangmöglichkeiten nicht aus, so kann die Kommission Lizenzanträge anderer Mitgliedstaaten berücksichtigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 09.12.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 2 REG_2007_893 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 2 REG_2007_893 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.