Art. 2

REG_2007_907 · zur Aufhebung des Antidumpingzolls auf Einfuhren von Harnstoff mit Ursprung in Russland nach einer Überprüfung gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 sowie zur Einstellung der diese Einfuhren mit Ursprung in Russland betreffenden teilweisen Interimsüberprüfungen gemäß Artikel 11 Absatz 3

Die teilweisen Interimsüberprüfungen der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Harnstoff der KN-Codes 3102 10 10 und 3102 10 90 mit Ursprung in Russland werden eingestellt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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