ErwGr. 6

REG_2007_937 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1539/2006 zur Annahme eines Programms zur Bewilligung von Mitteln, die den Mitgliedstaaten für die Lieferung von Nahrungsmitteln aus Interventionsbeständen zur Verteilung an Bedürftige in der Gemeinschaft zuzuteilen und im Haushaltsjahr 2007 zu verbuchen sind, und zur Abweichung von der Verordnung (EWG) Nr. 3149/92

In Artikel 3 Absatz 2 Unterabsätze 1 und 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3149/92 sind die Fristen für die Entnahme der Erzeugnisse aus den Interventionsbeständen festgesetzt. Da die Änderung des Programms für Polen zusätzliche Mengen von 203 Tonnen Getreide und 3 224 Tonnen Zucker und für Slowenien eine zusätzliche Menge von 1 000 Tonnen Getreide zur vorsieht, die aus Interventionsbeständen entnommen werden, sollte für diese Mengen von den Fristen abgewichen werden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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