Anhang IV

REG_2007_973 · zur Änderung einiger Verordnungen der EG über bestimmte statistische Bereiche zum Zweck der Umsetzung der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Rev. 2

Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1450/2004 wird wie folgt geändert:
1.Abschnitt 2 erhält folgende Fassung: „Es werden mindestens die Unternehmen der Abschnitte B, C, D, E, H und K sowie der Abteilungen 46, 58, 61, 62, 63 und 71 der NACE Rev. 2 erfasst.“
2.Abschnitt 5 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „Sämtliche Ergebnisse werden nach Wirtschaftszweigen auf der Ebene der Abschnitte der NACE Rev. 2 und nach den folgenden Beschäftigungsgrößenklassen aufgeschlüsselt: 10-49 Lohn- und Gehaltsempfänger, 50-249 Lohn- und Gehaltsempfänger, mehr als 249 Lohn- und Gehaltsempfänger.“
3.Abschnitt 5 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „Sämtliche Ergebnisse werden ferner nach Wirtschaftszweigen auf der Ebene der Abteilungen der NACE Rev. 2 untergliedert.“.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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