Art. 1

REG_2007_981 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1489/2006 zur Festsetzung des bei der Berechnung der Finanzierungskosten für Interventionen in Form von Ankauf, Lagerung und Absatz der Lagerbestände anzuwendenden Zinssatzes für das Rechnungsjahr 2007 des EGFL

Dem Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 1489/2006 wird folgender Buchstabe angefügt:
„h) der besondere Zinssatz für Ungarn auf 4,8 %.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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