Art. 1

REG_2008_10 · zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 458/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische System integrierter Sozialschutzstatistiken (ESSOSS) im Hinblick auf die Definitionen, die detaillierten Klassifikationen und die Aktualisierung der Verbreitungsregelungen für das ESSOSS-Kernsystem und das Modul Rentenempfänger

Die gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 458/2007 zu erlassenden Durchführungsmaßnahmen für das ESSOSS-Kernsystem (quantitative Daten und qualitative Informationen nach Systemen und Einzelleistungen) und für das Modul Rentenempfänger sind in den Anhängen 1 bis 3 festgelegt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 31.10.2025

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