ErwGr. 7

REG_2008_1005 · über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2847/93, (EG) Nr. 1936/2001 und (EG) Nr. 601/2004 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1093/94 und (EG) Nr. 1447/1999

Entsprechend der Definition der IUU-Fischerei sollte sich der Anwendungsbereich dieser Verordnung auf den Fischfang auf Hoher See und in Meeresgewässern unter der Gerichtsbarkeit oder der Hoheitsgewalt von Küstenstaaten erstrecken, einschließlich der Meeresgewässer unter der Gerichtsbarkeit oder Hoheitsgewalt von Mitgliedstaaten der Gemeinschaft.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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