Anhang I – GEMÄSS DEN ARTIKELN 5 UND 8 ZU ÜBERMITTELNDE ANGABEN

REG_2008_1008 · über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft (Neufassung)

1.Angaben, die bei einer erstmaligen Antragstellung hinsichtlich der finanziellen Eignung vorzulegen sind:
1.1. Der letzte Stand der Ertragsrechnung und, sofern verfügbar, der geprüfte Abschluss des vorausgegangenen Geschäftsjahres.
1.2. Eine Plan-Bilanz einschließlich Gewinn- und Verlustrechnung für die kommenden drei Jahre.
1.3. Ausgangsdaten für geplante Aufwendungen und Erträge bei Posten wie Treibstoff, Flugpreisen und Luftfrachtraten, Löhnen und Gehältern, Wartung, Abschreibung, Wechselkursschwankungen, Flughafengebühren, Flugsicherungsgebühren, Bodenabfertigungskosten, Versicherung usw.; Verkehrs-/Ertragsprognosen.
1.4. Angaben zu den Anlaufkosten im Zeitraum zwischen der Antragstellung und dem Beginn der Tätigkeit, mit Erläuterung des entsprechenden Finanzierungskonzepts.
1.5. Angaben zu bestehenden und geplanten Finanzierungsquellen.
1.6. Angaben zu den Gesellschaftern, einschließlich Angabe der Staatsangehörigkeit und der Art der zu haltenden Anteile, sowie die Satzung. Gehört der Antragsteller einer Unternehmensgruppe an, so sollten Angaben zur Beziehung zwischen den Unternehmen gemacht werden.
1.7. Cashflow-Prognosen und Liquiditätspläne für die ersten drei Jahre nach Beginn der Tätigkeit.
1.8. Angaben zur Finanzierung des Kaufs/zum Leasen von Luftfahrzeugen, bei Leasing einschließlich Vertragsbedingungen.
2.Angaben, die zur Beurteilung der weiteren finanziellen Eignung von Genehmigungsinhabern erforderlich sind, wenn diese eine für ihre Finanzlage erhebliche Veränderung ihrer Strukturen oder Tätigkeiten planen:
2.1. Erforderlichenfalls der letzte Stand der intern aufgestellten Bilanz und der geprüfte Abschluss des vorausgegangenen Geschäftsjahres.
2.2. Genaue Angaben zu allen geplanten Änderungen, z. B. Änderung der Art des Dienstes, beabsichtigte Übernahmen oder Zusammenschlüsse, Änderungen hinsichtlich des Gesellschaftskapitals, Änderungen hinsichtlich der Gesellschafter usw.
2.3. Eine Plan-Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung für das laufende Geschäftsjahr einschließlich aller geplanten Änderungen der Struktur oder der Tätigkeiten, die für die Finanzlage erheblich sind.
2.4. Zahlenangaben über zurückliegende und geplante Aufwendungen und Erträge bei Posten wie Kraftstoff, Flugpreisen und Luftfrachtraten, Löhnen und Gehältern, Wartung, Abschreibung, Wechselkursschwankungen, Flughafengebühren, Flugsicherungsgebühren, Bodenabfertigungskosten, Versicherung usw.; Verkehrs-/Ertragsprognosen.
2.5. Cashflow-Prognosen und Liquiditätspläne für das kommende Jahr, einschließlich aller geplanten Änderungen der Struktur oder der Tätigkeiten, die für die Finanzlage erheblich sind.
2.6. Angaben zur Finanzierung des Kaufs/zum Leasen von Luftfahrzeugen, bei Leasing einschließlich Vertragsbedingungen.
3.Angaben, die zur Beurteilung der weiteren finanziellen Eignung bisheriger Genehmigungsinhaber erforderlich sind:
3.1. Geprüfter Abschluss, der — sofern das einzelstaatliche Recht nichts anderes bestimmt — spätestens sechs Monate nach Ablauf des letzten Tages des betreffenden Geschäftsjahrs zur Verfügung stehen muss, und erforderlichenfalls der letzte Stand der intern aufgestellten Bilanz.
3.2. Eine Plan-Bilanz einschließlich Gewinn- und Verlustrechnung für das kommende Jahr.
3.3. Zahlenangaben über zurückliegende und geplante Aufwendungen und Erträge bei Posten wie Kraftstoff, Flugpreisen und Luftfrachtraten, Löhnen und Gehältern, Wartung, Abschreibung, Wechselkursschwankungen, Flughafengebühren, Flugsicherungsgebühren, Bodenabfertigungskosten, Versicherung usw.; Verkehrs-/Ertragsprognosen.
3.4. Cashflow-Prognosen und Liquiditätspläne für das kommende Jahr.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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