ErwGr. 7

REG_2008_1020 · zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs und der Verordnung (EG) Nr. 2076/2005 in Bezug auf Identitätskennzeichnung, Rohmilch und Milcherzeugnisse, Eier und Eiprodukte sowie bestimmte Fischereierzeugnisse

In einigen Mitgliedstaaten traten Schwierigkeiten bei der Einhaltung dieser spezifischen Anforderungen auf. Bei aus Drittstaaten eingeführtem Fischöl traten ebenfalls Probleme auf. Diese Schwierigkeiten beziehen sich in erster Linie auf die Anforderungen an Rohstoffe, durch die deren Eignung für die Herstellung von Fischöl für den menschlichen Verzehr sichergestellt werden soll, und auf Lebensmittelherstellungsverfahren, die gewöhnlich in der Fischöl-Industrie Anwendung finden. Es ist daher angebracht, diese Bestimmungen klarer zu fassen, um ihre Durchführung zu harmonisieren. Anhang III Abschnitt VIII der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 sollte daher entsprechend geändert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 31.10.2025

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