Art. 1

REG_2008_1064 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 957/2008 zur Abweichung für den Kontingentszeitraum 2008/09 von der Verordnung (EG) Nr. 616/2007 zur Eröffnung und Verwaltung von gemeinschaftlichen Zollkontingenten für Geflügelfleisch mit Ursprung in Brasilien, Thailand und sonstigen Drittländern

Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 957/2008 erhält folgende Fassung:
„Artikel 1 Abweichend von Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 616/2007 können die Lizenzanträge für die Gruppen 1, 4 und 7 für den am 1. Januar 2009 beginnenden Kontingentsteilzeitraum erst in den ersten sieben Tagen des Monats Dezember 2008 gestellt werden.“
Abweichend von Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 616/2007 können die Lizenzanträge für die Gruppen 1, 4 und 7 für den am 1. Januar 2009 beginnenden Kontingentsteilzeitraum erst in den ersten sieben Tagen des Monats Dezember 2008 gestellt werden.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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