ErwGr. 4

REG_2008_107 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel im Hinblick auf die der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse

Soweit Datenschutzvorschriften Anwendung finden, sollte die auf die Verwendung durch einen einzelnen Unternehmer beschränkte Zulassung andere Antragsteller nicht daran hindern, die Zulassung derselben Angabe zu beantragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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