ErwGr. 2

REG_2008_109 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel

Gesundheitsbezogene Angaben sind nur zulässig, wenn sie den allgemeinen und besonderen Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 genügen und in den Gemeinschaftslisten zulässiger gesundheitsbezogener Angaben aufgeführt sind. Diese Listen werden nach in jener Verordnung festgelegten Verfahren erstellt. Somit waren diese Listen nicht am 1. Juli 2007, dem Geltungsbeginn jener Verordnung, in Kraft.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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