ErwGr. 4

REG_2008_1096 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1356/2004 hinsichtlich der Bedingungen für die Zulassung des zur Gruppe „Kokzidiostatika und andere Arzneimittel“ zählenden Futtermittelzusatzstoffes Elancoban

Die Behörde kam in ihrem Gutachten vom 18. Juni 2008 (4) nach einer Neubewertung der Exposition des Menschen zu dem Schluss, dass bei Masthühnern, Junghennen und Truthühnern für Elancoban G100, Elancoban 100, Elancogran 100, Elancoban G200 und Elancoban 200 eine Absetzfrist von einem Tag festgelegt werden kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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