ErwGr. 2

REG_2008_1109 · zur einhundertsten Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen

Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen beschloss am 10. Oktober 2008 die Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, zu ändern. Anhang I ist somit entsprechend zu ändern, indem der Liste drei Personen aufgrund von Informationen hinzugefügt werden, die sie mit Al-Qaida in Verbindung bringen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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