ErwGr. 3

REG_2008_1204 · zur Eintragung bestimmter Namen in das „Register der garantiert traditionellen Spezialitäten“ gemäß der Verordnung (EG) Nr. 509/2006 des Rates über die garantiert traditionellen Spezialitäten bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln

Die betreffenden Namen konnten in das „Register der Bescheinigungen besonderer Merkmale“ eingetragen und somit auf Gemeinschaftsebene als garantiert traditionelle Merkmale geschützt werden. Infolge des Inkrafttretens der Verordnung (EG) Nr. 509/2006 ist das genannte Register durch das gemäß Artikel 3 der letztgenannten Verordnung vorgesehene „Register der garantiert traditionellen Spezialitäten“ ersetzt worden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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