ErwGr. 2

REG_2008_1205 · zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Metadaten

Die Definition eines Satzes von Metadatenelementen ist für die Identifizierung der Informationsressource, für die Metadaten erstellt werden, und für ihre Klassifizierung erforderlich, sowie für die Identifizierung ihres geografischen Standorts und ihres zeitlichen Bezugs, ihrer Qualität und Gültigkeit, ihrer Übereinstimmung mit den Durchführungsbestimmungen zur Interoperabilität der Geodatensätze und -dienste, ihrer Zugangs- und Nutzungseinschränkungen sowie der für die Ressource zuständigen Organisation. Ferner werden Metadatenelemente benötigt, die sich auf den Metadatensatz selbst beziehen, damit überwacht werden kann, ob die erstellten Metadaten aktualisiert werden, und damit die Organisation ermittelt werden kann, die für die Erstellung und Pflege der Metadaten zuständig ist. Dieser Satz von Metadatenelementen ist mindestens erforderlich, um den Anforderungen der Richtlinie 2007/2/EG zu entsprechen, womit aber die Möglichkeit nicht ausgeschlossen wird, dass Organisationen die Informationsressourcen durch zusätzliche Elemente ausführlicher dokumentieren, die sich aus internationalen Normen oder der Arbeitspraxis ihrer Interessengemeinschaft ergeben. Dies schließt auch nicht aus, dass die Kommission insbesondere dann Leitlinien aufstellt und auf dem neuesten Stand hält, wenn dies notwendig ist, um die Interoperabilität der Metadaten zu sichern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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