Art. 2 – Inkrafttreten

REG_2008_1239 · zur Aufhebung des Fangverbots für Kabeljau im Kattegat für Schiffe unter der Flagge Schwedens

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt mit Wirkung vom 13. Oktober 2008.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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