ErwGr. 3

REG_2008_1239 · zur Aufhebung des Fangverbots für Kabeljau im Kattegat für Schiffe unter der Flagge Schwedens

Am 19. Juni 2008 erließ die Kommission nach Artikel 21 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 und Artikel 26 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 die Verordnung (EG) Nr. 585/2008 über ein Fangverbot für Kabeljau im Kattegat für Schiffe unter der Flagge Schwedens (4) ab demselben Zeitpunkt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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