Art. 5 – Reis

REG_2008_1247 · zur Abweichung von den Verordnungen (EG) Nr. 2402/96, (EG) Nr. 2058/96, (EG) Nr. 2305/2003, (EG) Nr. 955/2005, (EG) Nr. 969/2006, (EG) Nr. 1918/2006, (EG) Nr. 1964/2006, (EG) Nr. 1002/2007, (EG) Nr. 27/2008 und (EG) Nr. 1067/2008 hinsichtlich der Zeitpunkte für die Beantragung und die Erteilung der Einfuhrlizenzen im Jahr 2009 im Rahmen von Zollkontingenten für Süßkartoffeln, Maniokstärke, Maniok, Getreide, Reis und Olivenöl und zur Abweichung von den Verordnungen (EG) Nr. 382/2008, (EG) Nr. 1518/2003, (EG) Nr. 596/2004 und (EG) Nr. 633/2004 hinsichtlich der Zeitpunkte für die Erteilung der Ausfuhrlizenzen im Jahr 2009 in den Sektoren Rindfleisch, Schweinefleisch, Eier und Geflügelfleisch

(1)Abweichend von Artikel 2 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2058/96 läuft der erste Zeitraum für die Beantragung von Einfuhrlizenzen für Bruchreis im Rahmen des Kontingents 09.4079 für das Jahr 2009 erst ab dem 1. Januar 2009. Diese Anträge können nach Freitag, dem 11. Dezember 2009, 13 Uhr Brüsseler Zeit nicht mehr eingereicht werden.
(2)Abweichend von Artikel 4 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1964/2006 läuft der erste Zeitraum für die Beantragung von Einfuhrlizenzen für Reis mit Ursprung in Bangladesch im Rahmen des Kontingents 09.4517 für das Jahr 2009 erst ab dem 1. Januar 2009. Diese Anträge können nach Freitag, dem 11. Dezember 2009, 13 Uhr Brüsseler Zeit nicht mehr eingereicht werden.
(3)Abweichend von Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1002/2007 läuft der erste Zeitraum für die Beantragung von Einfuhrlizenzen für Reis mit Ursprung in und Herkunft aus Ägypten im Rahmen des Kontingents 09.4094 für das Jahr 2009 erst ab dem 1. Januar 2009. Diese Anträge können nach Freitag, dem 11. Dezember 2009, 13 Uhr Brüsseler Zeit nicht mehr eingereicht werden.
(4)Abweichend von Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 955/2005 läuft der erste Zeitraum für die Beantragung von Einfuhrlizenzen für Reis mit Ursprung in Ägypten im Rahmen des Kontingents 09.4097 für das Jahr 2009 erst ab dem 1. Januar 2009. Diese Anträge können nach Freitag, dem 11. Dezember 2009, 13 Uhr Brüsseler Zeit nicht mehr eingereicht werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 5 REG_2008_1247 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 5 REG_2008_1247 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.