Art. 2

REG_2008_1252 · zur Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 1251/2008 und zur Aussetzung der Einfuhr von Sendungen bestimmter Tiere in Aquakultur aus Malaysia in die Gemeinschaft

Alle durch die Anwendung dieser Verordnung entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Empfängers oder seines Bevollmächtigten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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