Art. 1

REG_2008_1256 · zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Einfuhren bestimmter geschweißter Rohre aus Eisen oder nicht legiertem Stahl

1.Auf die Einfuhren von geschweißten Rohren aus Eisen oder nicht legiertem Stahl mit kreisförmigem Querschnitt und einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder weniger (ausgenommen sind Rohre von der für Öl- und Gasfernleitungen verwendeten Art, Rohre von der für das Bohren und Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art, Präzisionsstahlrohre und Rohre für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen, mit Form-, Verschluss- oder Verbundstücken, für zivile Luftfahrzeuge) mit Ursprung in Belarus, der Volksrepublik China, Russland, Thailand, der Türkei und der Ukraine, die derzeit unter den KN-Codes ex 7306 30 41 , ex 7306 30 49 , ex 7306 30 72 und ex 7306 30 77 (TARIC-Codes 7306 30 41 20, 7306 30 49 20, 7306 30 72 80 und 7306 30 77 80) eingereiht werden, wird ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt.
2.Für die in Absatz 1 genannten und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellten Waren gelten folgende endgültige Antidumpingzölle auf den Nettopreis frei Grenze der Gemeinschaft, unverzollt: Land Unternehmen Antidumpingzoll % TARIC-Zusatzcode Thailand Saha Thai Steel Pipe Co. Ltd 21,7 A405 Alle übrigen Unternehmen 35,2 A999 Ukraine OJSC Interpipe Nihnedeneprovsky Tube Rolling Plant und OJSC Interpipe Novomoskovsk Pipe Production Plant 10,7 A345 Alle übrigen Unternehmen 44,1 A999 VR China Alle Unternehmen 90,6 — Russland (365) TMK Group (Seversky Pipe Plant Open Joint Stock Company und Joint Stock Company Taganrog Metallurgical Works) 16,8 A892 OMK Group (Open Joint Stock Company Vyksa Steel Works und Joint Stock Company Almetjvesk Pipe Plant) 10,1 A893 Alle übrigen Unternehmen 20,5 A999 Belarus Alle Unternehmen 38,1 —
3.Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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