ErwGr. 4

REG_2008_1290 · zur Zulassung einer Zubereitung von Lactobacillus rhamnosus (CNCM-I-3698) und Lactobacillus farciminis (CNCM-I-3699) (Sorbiflore) als Futtermittelzusatzstoff

Aus dem Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachfolgend „die Behörde“ genannt) vom 15. Juli 2008 (2) auf der Grundlage der vom Hersteller übermittelten Daten geht hervor, dass sich die Zubereitung von Lactobacillus rhamnosus (CNCM-I-3698) und Lactobacillus farciminis (CNCM-I-3699) (Sorbiflore) nicht schädlich auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder auf die Umwelt auswirkt und sie die Gewichtszunahme wirksam verbessert. Die Behörde kam auch zu dem Schluss, dass es sich bei dem Stoff um ein potenzielles Inhalationsallergen handeln kann. Besondere Vorgaben für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen hält die Behörde nicht für notwendig. Sie hat auch den Bericht über die Methode zur Analyse des Futtermittelzusatzstoffs in Futtermitteln geprüft, den das mit der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eingerichtete Gemeinschaftliche Referenzlabor vorgelegt hat.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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