Art. 2 – Erfassungsbereich

REG_2008_1338 · zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz

Die Mitgliedstaaten liefern der Kommission (Eurostat) Statistiken über folgende Aspekte:
— Gesundheitszustand und Gesundheitsdeterminanten gemäß Anhang I,
— Gesundheitsversorgung gemäß Anhang II,
— Todesursachen gemäß Anhang III,
— Arbeitsunfälle gemäß Anhang IV,
— Berufskrankheiten und andere arbeitsbedingte Gesundheitsschäden und Erkrankungen gemäß Anhang V.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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