ErwGr. 13

REG_2008_1339 · zur Errichtung der Europäischen Stiftung für Berufsbildung

In der Gemeinschaft und in Drittländern, einschließlich der Länder, auf die die Tätigkeiten der Europäischen Stiftung für Berufsbildung ausgerichtet sind, bestehen regionale und/oder nationale sowie öffentliche und/oder private Einrichtungen, die Zusammenarbeit bei der wirksamen Unterstützung im Bereich der Humankapitalentwicklung, insbesondere der allgemeinen und beruflichen Bildung unter dem Gesichtspunkt des lebenslangen Lernens, leisten können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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