ErwGr. 9

REG_2008_1345 · zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2136/89 des Rates über gemeinsame Vermarktungsnormen für Sardinenkonserven sowie Handelsbezeichnungen für Sardinenkonserven und sardinenartige Erzeugnisse in Konserven

Damit sich die Marktbeteiligten an die neuen Vorschriften anpassen können, ist ein Übergangszeitraum für die Vermarktung von Erzeugnissen vorzusehen, die dem derzeitigen Wortlaut der Verordnung (EWG) Nr. 2136/89 entsprechen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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