Art. 1 – Gegenstand

REG_2008_1359 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten von Fischereifahrzeugen der Gemeinschaft für bestimmte Bestände von Tiefseearten (2009 und 2010)

Mit dieser Verordnung werden für die Jahre 2009 und 2010 die jährlichen Fangmöglichkeiten für Fischereifahrzeuge der Gemeinschaft für bestimmte Bestände von Tiefseearten in Fanggebieten in Gemeinschaftsgewässern und in bestimmten Nichtgemeinschaftsgewässern, in denen Fangbeschränkungen erforderlich sind, sowie die besonderen Bedingungen für die Nutzung dieser Fangmöglichkeiten festgelegt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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