Art. 1

REG_2008_1360 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 332/2002 zur Einführung einer Fazilität des mittelfristigen finanziellen Beistands zur Stützung der Zahlungsbilanzen der Mitgliedstaaten

Die Verordnung (EG) Nr. 332/2002 wird wie folgt geändert:
Artikel 1 Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:
„Der ausstehende Kapitalbetrag der Darlehen, die den Mitgliedstaaten im Rahmen dieser Fazilität gewährt werden können, ist auf 25 Mrd. EUR begrenzt.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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