ErwGr. 2

REG_2008_15 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 bezüglich der Berechtigung zur Stellung des Antrags auf gemeinschaftlichen Sortenschutz

Im Interesse einer Erleichterung des Handels sollte der gemeinschaftliche Sortenschutz leicht zugänglich gemacht werden. Deshalb sollten die Voraussetzungen, die zur Stellung des Antrags auf gemeinschaftlichen Sortenschutz berechtigen, vereinfacht und ein einziges Antragssystem für alle Antragsteller eingeführt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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