ErwGr. 5

REG_2008_167 · über die Neuzulassung eines Kokzidiostatikums als Zusatzstoff in Futtermitteln für zehn Jahre

Die für das Inverkehrbringen von Kokcisan 120G verantwortliche Person reichte gemäß Artikel 4 der genannten Richtlinie einen Antrag auf Zulassung des Kokzidiostatikums für Masthühner für zehn Jahre ein. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat eine Stellungnahme zu der für Mensch, Tier und Umwelt sicheren Verwendung dieser Zubereitung unter den im Anhang dieser Verordnung aufgeführten Bedingungen abgegeben. Die Bewertung hat gezeigt, dass die in Artikel 3a der Richtlinie 70/524/EWG für eine derartige Zulassung aufgeführten Bedingungen erfüllt sind. Die Verwendung dieser Zubereitung gemäß dem Anhang sollte daher für zehn Jahre zugelassen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 31.10.2025

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